Rechtsprechung
BayObLG, 23.04.1999 - 1 ObOWi 151/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geschwindigkeitsüberschreitung; Geldbuße; Fahrverbot; Rechtsbeschwerde; Verletzung materiellen Rechts
- Judicialis
OWiG § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; OWiG § ... 79 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 71; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 260 Abs. 4; ; StPO § 264 Abs. 1; ; StPO § 260 Abs. 4 Satz 5; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 260 Abs. 4 Satz 5; OWiG § 71
Androhung eines Fahrverbots in der Urteilsformel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1999, 484
- BayObLGSt 1999, 88
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …
Auszug aus BayObLG, 23.04.1999 - 1 ObOWi 151/99
Denn da in der Urteilsformel die vollständige Erledigung des Prozeßstoffs (§ 264 Abs. 1 StPO) ihren Ausdruck zu finden hat (…KK/Engelhardt StPO 4. Aufl. § 260 Rn. 8, 18 m. w. N.) und sie die Grundlage für die Vollstreckung und die Registereintragungen bildet (…LR/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 260 Rn. 30), muß sie von allem freigehalten werden, was nicht unmittelbar der Erfüllung dieser Aufgabe dient (BGHSt 27, 287/289; NStZ 1983, 524; Meyer-Goßner NStZ 1988, 529).Das dem Tatrichter dadurch eingeräumte Ermessen berechtigt ihn jedoch nicht dazu, die durch die aufgezeigte Zweckbestimmung der Urteilsformel gesetzten Grenzen zu überschreiten und sie mit - an dieser Stelle - Überflüssigem zu belasten (vgl. BGHSt 27, 287/289).
- BGH, 04.08.1983 - 4 StR 236/83
Notwendigkeit einer richterliche Entscheidung über die Anrechnung der aus Anlass …
Auszug aus BayObLG, 23.04.1999 - 1 ObOWi 151/99
Denn da in der Urteilsformel die vollständige Erledigung des Prozeßstoffs (§ 264 Abs. 1 StPO) ihren Ausdruck zu finden hat (…KK/Engelhardt StPO 4. Aufl. § 260 Rn. 8, 18 m. w. N.) und sie die Grundlage für die Vollstreckung und die Registereintragungen bildet (…LR/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 260 Rn. 30), muß sie von allem freigehalten werden, was nicht unmittelbar der Erfüllung dieser Aufgabe dient (BGHSt 27, 287/289; NStZ 1983, 524; Meyer-Goßner NStZ 1988, 529).
- OLG Bamberg, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 849/07
Geschwindigkeitsüberschreitung - Widerspruch zwischen tatsächlichen …
Eine Korrektur der Urteilsformel (vgl. BayObLGSt 1999, 88/89; BayObLG DAR 2000, 366/367) kommt daher nicht in Betracht.